Mehrfamilienhaus erben?

Wenn das Irrenhaus überfordert ist

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hausmann
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Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von hausmann »

Hallo Fingerianer,

ich brauche mal eine Einschätzung von euch, dazu habe ich einen neuen Account angelegt,
ihr wisst ja im Internet ist alles öffentlich und das für immer.

Ich hoffe das ist auch aus Fingers Sicht und der Moderatoren in Ordnung, dieser Account kann auch wieder gelöscht werden.

Es geht um das Thema "Übernahme Mehrfamilienhaus" in der Familie und vielleicht gibt es hier jemanden
der etwas ähnliches bereits gemacht hat.

Familiäre Gegebenheiten:
4 Kinder (zukünftige Erben in der fernen Zukunft)
Kind 1, Kind 2, Kind 3 wohnen jeweils einem eigenen Haus, diese müssen noch lange abbezahlt werden.
Kind 4 lebt in einer Wohnung in diesem Mehrfamilienhaus (mini Miete + Nebenkosten)

Zum Haus selbst:
3 Parteien, davon 1 Partie von den Eltern OG1 bewohnt, eine Partie durch Kind 4 OG2, eine Partie EG vermietet.

Beide Eltern und Kind 4 (+Partner +Nachwuchs) bilden somit ein "Generationenhaus" + 1 Wohnung die eben vermietet ist.

Irgendwann (spätestens, wenn die Eltern nicht mehr sind) muss das ganze unter den Geschwistern gerecht verteilt bzw. vererbt werden,
wobei Kind 4 natürlich gerne das Haus übernehmen würde.

Die nächsten Jahre stehen einige Investitionen in das Gebäude an, die ja auch wieder den Wert ggf. deutlich erhöhen.

Das wieder rum sorgt dafür, dass der Anteil der ausgezahlt werden muss, stetig steigt?

Steckt Kind 4 mit Familie viel Eigenleistung (und ggf. Kapital bzw. Material) in die Arbeiten, muss das am Ende das Ergebnis (bzw. der Wertzuwachs) ja auch mit ausbezahlt werden,
ein Gutachter interessiert sich ja nicht für etwaige Eigenleistungen?

Die Geschwister haben untereinander ein gutes Verhältnis und es gibt keinen Streit, da 3/4 Kinder aber ein Haus abzahlen müssen und es hier irgendwann um viel Geld geht, ist da Streit ggf. vorprogrammiert. (spätestens wenn 1/4 das Wasser bis zum Hals steht, siehe aktuelle Zinsentwicklung, Engergiepreise etc.)

Hat jemand von euch Erfahrungen wie man das Ganze zu Lebzeiten ordentlich regeln kann und hat ggf. ein paar Tipps oder auch nur Stichwörter zum Nachlesen dazu?

Ein paar Punkte die uns im Kopf rumschwirren sind:
- Wohnrecht eintragen und fixieren (Wertminderung?)
- Wert festlegen und ggf. Geschwister frühzeitig auszahlen (bzw. Teilweise?)
- Schenkung?
- ?

In Summe kein einfaches Thema, dass am Ende sicherlich einen guten Anwalt und Notar braucht,
aber so weit ist es ja noch lange nicht, geht ja erstmal ums vorfühlen.

Das ganze hier soll keine Rechtsberatung werden, also schreibt ruhig was ihr denkt und wie ihr ggf. an die Sache rangehen würdet oder wie ihr es gemacht habt.

Danke für euren Input.
da1jo
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von da1jo »

Hallo ,

da in der Nachbarschaft ein änhlicher Fall war und es da relativ doof Ausging. Das eine Kind wollte die Wohnung nicht im Mehrfamilienhaus und wollte auch nichts mit vermieten zu tun haben und lies sich ausbezahlen. Der Rest konnte aber Erbschaftssteuer und auch die Summe nicht aufbringen. Somit ging das ganze in den Verkauf das Geld wurde aufgeteilt und die wohnen jetzt zur Miete.

Also daher meine Meinung wenn eh feststeht das nur Kind 4 interresse am Haus hat zusammen setzen. Und über eine Schenkung nachdenken somit ist schon mal die Erbschaftssteuer weg.
Bleibt nur das Auszahlen der anderen und da wäre meiner Meinung nach Fair wenn man das jetzt vor den Sanieurungen macht sofern für Kind 4 möglich.

Also ihr braucht Steuerberater , Anwalt , Notar und einsichtige und rede bereite Parteien

Gruss
daruel
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von daruel »

Ich würde die Sache auch nicht bis zum letzten Tag aussitzen.

Sollte Kind 4 irgendwie in der Lage sein seine Geschwister auszuzahlen, eventuell ja auch als eine Art Mietkauf, dann zeitnah umschreiben.

Die Eltern natürlich mit Wohnrecht auf Lebenszeit etc.

Danach kann man dann renovieren, angepasst an die Bedürfnisse von Eltern und Kind 4.
berferd
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von berferd »

Korrekt. Möglichst bald überschreiben (Schenkung), zumal bis zum Ableben der Eltern möglichst noch 10 Jahre Abstand sein sollten (wegen der sonst anfallenden Steuer). Jedes Elternteil hat einen steuerlichen Freibetrag für die Schenkung, wenn das Haus den Eltern also gemeinsam gehört, kann jeder die Hälfte schenken. Natürlich vor der Renovierung Wert feststellen und schenken! Entsprechend vom Fachanwalt und Notar beraten lassen. Gibt auch etliches an Texten dazu im Netz.
Die restlichen Geschwister ausbezahlen, oder im Testament entsprechend festlegen dass sie als Ausgleich andere (ggf. vorhandene) Sachwerte bekommen.
Wohnrecht: Stichwort "Nießbrauch".
Unbedingt zeitnah angehen, ansonsten ist das Haus irgendwann weg, und auch Streit absehbar, wie schon vom Vorredner geschrieben.

<offtopic>
Ziemliche Sauerei, die ganze Erbschafts- und Schenkungssteuer. Es ist z.B. auch nicht möglich (falls man kinderlos bleibt), das Haus einfach (z.B.) einem finanziell nicht so gut aufgestellten Freund oder dessen Kindern zum darin wohnen zu schenken, als Absicherung - die Steuer wäre in dem Fall so hoch, dass das Haus auf jeden Fall verkauft werden müsste. Immobilien in privater Hand der Mittelschicht sind offensichtlich nicht gewollt, und selbst die aktuelle Höhe Erbschafts- und Schenkungssteuer ist manchen Zündlern noch zu gering...
</offtopic>
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RMK
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von RMK »

+1 für Schenkung, und wenn irgend möglich Auszahlung der "übriggebliebenen". Sinnvollerweise ebenfalls
vor der Sanierung, auch wenn das mehrfachbelastung für K4 bedeutet...

sonst läufts am Ende tatsächlich darauf hinaus, das Ding verkaufen (zu müssen) und "nur" Geld verteilt wird,
aber nichts substantielles übrigbleibt...
Hauspapa
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von Hauspapa »

hausmann hat geschrieben: Fr 30. Sep 2022, 07:20 (mini Miete + Nebenkosten)
Über viele Jahre ist Kind 4 gegenüber seinen Geschwistern also deutlich bevorzugt worden. Da ist der 1. Streitpunkt schon vorprogrammiert.

Im Freundeskreis kürzlich gehabt. Da wollten die Geschwister die gesparte Miete als Erbvorbwzug anrechnen.

Bringt da bloss Ordnung rein.

Viel Erfolg
Hauspapa
nero
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von nero »

Ihr seit zu 4: Dann habt ihr mit einer Sicherheit von etwa 4 Sigma beim Erben Streit.

Deshalb: Lasst das unbedingt eure Eltern Regeln. Und zwar absolut. Hinterlegt beim Notar.
Hier kann man das sicher objektiv vernünftig Reglen. Tut das mit Hilfe der Eltern so lange noch möglich. Es werden "im Vernünftigem Fall" ja 2 Wohnungen vermietet werden. Damit kann ohne große Belastung für K4 über lange Zeit die 3 anderen Erben / Beschenkten ausbezahlt werden.
KalleGrabowski
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von KalleGrabowski »

Haben die Nummer auch schon mal so ähnlich durch, aber mit weniger Harmonie.

Nur ein paar Stichworte ohne Struktur, aus dem Kopf, zum Bedenken, ohne Anspruch auf Korrektheit, nur als Denkanstöße:

- Wohnrecht für die Eltern bei Schenkung NIE auf Lebenszeit! Ganz böse Falle, laut einer Rechtsberatung im Altenheim. Wenn einer der Eltern ein stationärer Pflegefall wird, dann wird aus dem Wohnrecht unter Umständen eine fiktive Mieteinnahme berechnet, die man bis zum Ableben zahlen muß. Es gibt wohl die Möglichkeit "Wohnrecht bis zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit" --> Experten heranziehen!
- Erbschaftssteuer ist so ein mystisches Aufregerwort, was meist gar nicht relevant ist bei Verwandten ersten Grades. Ich meine, mich zu erinnern, daß es pro ERBEN (nicht Erblasser) einen Freibetrag gibt, der gar nicht mal so klein war. Ich habe sogar 400kEUR im Hinterkopf, das wären bei 4 Erben 1,6 Millionen, das könnte auch bei aktuellen Preisen für ein 3-Parteien Haus reichen. --> Experde!
- Das mietfreie oder vergünstigte Wohnen im Elternhaus kann man im Erbfall genau so aufrechnen wie Eigenleistungen bei Sanierungen und Pflegeleistungen bei den Eltern bis zu Einkaufen und Rasenmähen. Wichtig ist natürlich immer eine Nachweisbarkeit, also Quittungen aufheben, Aufschreiben, usw. --> Experde!

Schenkung 10 Jahre vor Ableben (bzw. Eintritt der Pflegebedürftigkeit!) ist eine Möglichkeit, Dinge zu regeln, bevor Ereignisse eintreten, die einen vor vollendete Tatsachen stellen. Bei 4 Erben läuft es aber auch im Regulärfall darauf hinaus, daß 3/4 des Immobilienwertes an die Miterben auszuzahlen sind. Da sind solche Sachen wie "aber ihr wohnt da ja so billig, dafür kriegen wir jetzt noch was raus" und "dafür haben wir Pappa und Mamma gekümmert!" noch gar nicht drin. Ich hoffe, daß euch solche Querelen erspart bleiben.
Aber wenn die 3/4 Hauswert (plus die ganzen Dinge, die ja immer noch dazukommen, wie Reparaturen und Nebenkosten) nicht sicher in absehbarer Zeit finanzierbar ist, sollte man es schweren Herzens vielleicht sogar gleich vergessen oder das Haus im Besitz der Erbengemeinschaft belassen. Dann muß man die Mieteinnahmen aufteilen und für die selbst bewohnte Wohnung eben auch Miete zahlen und das gegeneinander aufrechnen.

Ach ja, eine Expertin in Sachen Erbrecht wäre gut investiertes Geld!
Sir_Death
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von Sir_Death »

Auch hier leidige Erfahrungen mit so einem Thema.
Sobald ein Kind etwas anders behandelt wird - hier die Wohnung im Haus mit Mini-Miete - gibt es nachher immer Streit was wann wie warum wieviel wert war oder nicht.

Einzig saubere Lösung: Das Kind, das im Haus ist bezahlt keine Mini-Miete, sondern eine ortsübliche Miete mit allem drum und dran.
Wenn dieses Kind jetzt diese ortsübliche Miete nicht aufbringen kann, dann wird es auch niemals 3/4 des Immobilienwertes aufbringen können. - Dann wird entweder sowieso verkauft oder die Bude verfällt wegen eines nicht abgeschlossenen Erbstreites, bei dem letztendlich nur die Anwälte gewonnen haben....
KalleGrabowski
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von KalleGrabowski »

Als letzte, natürlich völlig unverbindliche, Idee eines Halblaien käme mir noch in den Sinn, daß die Eltern das Haus jetzt allen 4 Kindern zu gleichen Teilen schenken könnten.

Dabei geht es m.W. nie um Erbschaftssteuer, sondern um eventuelle zukünftige Forderungen der Sozial- oder Pflegeversicherung, die sonst zum Teil aus der Immobilie bestritten werden müssten.

Für die Eltern gibt es ein befristetes Wohnrecht wegen oben genannter Gründe.

Die fremde und die familiäre Mietpartei zahlen eine ortsübliche Miete, die wiederum unter den 4 Kindsparteien aufgeteilt wird. Führt dann dazu, daß die im Haus wohnende Famile der Eigentümergemeinschaft eine geringere Miete zahlt und die anderen noch was rausbekommen. Ein paar Verschiebungen ergeben sich eventuell durch Nebenkosten, die nicht auf die Fremdmieter umlegbar sind, aber die Eigentümer natürlich zahlen müssen.
Edit sagt: Keine Ahnung wie das steuerrechtlich aussieht... Nicht, daß die Miete, die man sich zum Teil selber zahlt, mit als Einnahme zählt... Aber da gibt es mit Sicherheit eine Stelle in der Steuererklärung, Anlage V, Vx, VAr, Absatz 15, 29 und Formblätter G0 bis R290a...

Muss man wirklich mal durchrechnen und gucken, ob das auch alle so wollen. Vielleicht möchten die Eltern auch in 3 Jahren die Bude verbimmeln und bis zum Ende auf der Aida die Ems auf und abdödeln.

So eine Eigentümergemeinschaft sollte sich aber immer einig sein. Keine Ahnung, wie sich das verhält bei gemeisamen Entscheidungen, ob die 3 Geschwister vielleicht sogar per Mehrheit das vierte Geschwist kündigen könnten.
Erbengemeinschaften müssen wohl immer einstimmig entscheiden, aber beim Erben sind wir ja noch nicht.
hausmann
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von hausmann »

Wow soviel Input in kurzer Zeit :-).

Eines habe ich nicht geschrieben bzw. vergessen zu schreiben, Kind 1-Kind 3 bekamen beim Hauskauf/bau etwa 120K€,
Kind 4 wohnt dieses Geld sozusagen in der Immobilie ab.
Das ist aber so auch nicht final geschrieben und muss dann einfach fixiert werden.


Was mich noch brennend interessiert, wie darf man sich das vorstellen,
dass der Wert der Immobilie jetzt fixiert wird?

Ist das eine Phantasiezahl die einfach für alle beteiligten K1-K4 und für die Eltern passt
und in etwa dem Verkehrswert entspricht?
Wer darf das so schreiben, damit es am Ende auch bestand hat?


Finanzierbar müsste es am Ende schon sein, zumal ja eine Miete reinkommt
und durch den Nießbrauch sich der Wert auch noch etwas reduziert und in vielen Jahren eine zweite Miete dazukommt.
Eigenkapital ist mit 140T€ auch ein bisschen vorhanden.
Aber auch da muss noch ein Experte draufschauen.
lightwave
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von lightwave »

Anderer Fall, aber von den Fragen ähnlich erlebt.

Diese Reihenfolge:

Steuerberater: Ermittelt Wert des Hauses und kann auch Minderungen durch Nießbrauch rechnen. Schenkungen gehen bis 400 t€ steuerfrei (1. Linie = Kinder der Schenker/Erblasser).Es kann aber auch lohnen darüber zu gehen und etwas Steuer zu zahlen. Abstand zur nächsten Schenkung oder Erbe sind dann 10 Jahre + 1Tag.
Anwalt Erbrecht: Erstellt die Vorlage der Notarurkunde(n) - hier die Schenkungen der 3 Eigenheimler fixieren, ggfs. Pflichtanteilsverzicht bei allen Kindern.
Notar: vollzieht die Sache - meiner Erfahrung nach haben die keine Ahnung vom Recht. Deshalb die beiden vorstehenden.

Wichtig ist, immer mit offenen Karten zu spielen - zumindest wenn man sich weiterhin gut verstehen möchte. Wenn nicht, dann zumindest bis Notarurkunden von allen unterzeichnet sind.
Erbengemeinschaft ist Mist. Wenn einer der 4 verkaufen will und die anderen 3 nicht selber erwerben, dann kommt der Verkaufswillige nicht zu Geld. Bei Eigentümergemeinschft weiß ich das nicht, müsste aber anders sein.

Bei "Geldgeschenken" kann man auch tricksen. Nennt sich dann Privatkredit ohne Zinsen und ohne Laufzeit. Das spielt nicht in Schenkungs- oder Erbschaftssteuer rein.
Gary
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von Gary »

Es sind nicht nur 4 Kinder, die haben ja auch einen Partner, die werden schnell zum Störfall.

Will Kind 4 das Haus, bekommt es das gebacken oder wird es überfordert vom großen Haus? Mit Vermietung, Reparaturen, Renovierung - das muss man auch managen können.
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Toddybaer
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von Toddybaer »

Achtung gefährliches Halbwissen.
Und es sind ja wohl auch erhebliche Summen, entsprechender professioneller Beistand tut also not. UNd klärt das vorher! Solage die Eltern noch da sind und man sich einig ist, sollte man das in trockene Tücher bringen.

Vorraussetzung die Eltern sind noch Geistig auf der Höhe.

Das Erbrecht sieht ja einen Pflichtteil vor.
Wenn jetzt kein Berliner Testament da ist, erbt ein Ehepartner 50% die Kinder die anderen 50%
Beim Berliner Testament erbt der Partner 100% und die Kinder dann später. Könnten aber ihren Pflichtteil einklagen.

Der Einfacheit halber gehen wir mal von Berliner Testament aus und der letzte Elternteil gibt den Löffel ab.
Ohne Testament steht jedem Kind der gleiche Teil vor. Also bei 4 Kindern jeder 25%.
Sollte jetzt ein Testament vorliegen, wo festgelegt ist, das Kind 4 das Haus erben soll UND was die anderen Kinder erben sollen, steht den anderen Kindern auch ein Pflichtteil zu. Dieser ist aber geringer, nämlich nur die Hälfte. In unserem Fall könnten dann je Kind noch 12,5% eingeklagt werden. Dies kann dann aber nur in Geld ausgeglichen werden.
Entscheident ist der Wert zum Zeitpunkt des Ablebens. Wenn da nun Kind 4 schon Geld und Arbeit in das Haus gesteckt hat, ist das erstmal doof. Weil schwer zu erfassen.

Aber diese Eigenleistungen und Gelder kann man sich irgendwie VORHER Vermerken und abzeichnen lassen. Dann gehört dem Kind 4 vorm Erbfall schon ein Teil des Hauses, weil das ja auch sein Geld war.

Nun sollte man sich vorher mal zusammensetzen, weil die anderen Kinder ja schon Gelder bekommen haben aber Kind 4 nicht, dafür wohnt das aber auch billig. Und wie nun das Ganze zu bewerten ist.

Wenn man sich einig ist, das die vorherigen Schenkungen einem angemessenen Teil des Vermögens darstellt, müsste man die anderen ja irgendwie aussließen oder teilweise aussliesen. Müsste man prüfen wie das geht.

Es gibt auch noch die Möglichkeit eines Erbschaftsvertrages. Darin können die Eltern festlegen, das Kind 4 den ganzen Kram überschrieben /verkauft bekommt. Dafür hat Kind 4 eine monatlich den Betrag X zu bezahlen UND Teil des Vertrages ist meistens das dieser sich dann auch um eine entsprechende und ggf im Vertrag festzulegende Pflege zu kümmern hat. Auch das Wohnrecht sollte hier festgelegt werden.
Das ist dann keine Erbschaft sondern ein VERTRAG. Und hier ist der große Unterschied. Die Eltern verbimmeln noch zu Lebzeiten ihren Besitz, und schließen einen Vertrag, das dürfen die ja. Die Krux ist, aus diesem Vertrag kommt man natürlich nur mit Einverständnis beider Parteien raus. Oder bei Nichterfüllung.
Die könnten ja auch zu Lebzeiten alles verkaufen und dann das Geld auf den Kopf hauen in dem sie mit der Aida durch die Gegend tuckern.
Je nach Restlebenszeit und Verhandlungsgeschick kann das teuer oder billig werden.
Aber so wäre dann zu Lebzeiten alles geregelt. Und Kind 4 hat Planungssicherheit.

geht aber nur wenn alle Parteien noch geisig fit sind. Sonst kann der Vertrag angefechtet werden. Je eher der Vertrag geschlossen wird, um so besser
nero
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von nero »

Gary hat geschrieben: Fr 30. Sep 2022, 22:39 Es sind nicht nur 4 Kinder, die haben ja auch einen Partner, die werden schnell zum Störfall.
Genau Das.
In allen Fällen die ich kenne war es die Schwiegertochter der Verstorbenen, bzw die Ehefrau eines Erben die zu massiven Problemen geführt hat.
Also nicht mal die tatsächliche Erbin, sondern jeweils angeheiratet.

Schon nur um dem Zerstreiten der Familie vorzubeugen ist es besser ALLES vorher zu klären, so dass dann beim Erben 3 Kinder einfach das restlich Erbe ablehnen können.
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Toddybaer
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von Toddybaer »

VORSICHT mit Erbe ausschlagen!!

Man schlägt dann auch ggf andere Erbschaften automatisch mit aus.

Den Pflichtteil muss man schon einfordern. Tut man das nicht ist meines Wissens das Erbe allerdings nicht ausgeschlagen. Zur Not im Testament den obligatorischen Euro vererben
MSG
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von MSG »

Ich finde es sehr gut, dass ihr euch da jetzt schon Gedanken drüber macht.

Es kann auch anders laufen. Meine Oma/Opa mütterlicherseits sind 1982/-83 gestorben, die endgültige Erbauseinandersetzung war 2017. Meine Mutter hatte 3 Geschwister, die am Ende alle zerstritten waren, weil zwei davon abgehobene Vorstellungen über die Verteilung hatten. Zur Einigung kam es dann erst als 2 der Geschwister starben (die Quertreiber) und sich dann die Kinder darum gekümmert hatten. Das finde ich extrem schade, dass das dann so geendet hat dass die vier Geschwister fast keinen Kontakt mehr hatten.

Meine Mutter hat daraus mit ihren über 80 Jahren gelernt und sich mit meiner Schwester und mir über die Verteilung ihres Vermögens geeinigt und wir haben das notariell vereinbart, somit wird es da nicht zu Problemen kommen. Die Notarin war wirklich sehr gut und hat uns in alle Richtungen (außer steuerlich) beraten, wie man das am besten und gerechtesten hinbekommt. Also falls jemand eine in Pforzheim braucht -> PN ;-)

Bei eurer Konstellation sehe ich da ein paar Schwierigkeiten, die unbedingt in dem Zusammenhang mit geregelt werden sollten:
  • K1-K3 haben schon einen Betrag für Hauskauf-/bau erhalten
  • K4 wohnt dafür vergünstigt (wie lange?)
  • K4 will in Eigenleistung modernisieren
Prinzipiell sehe ich zwei Möglichkeiten:
- Über eine Schenkung jetzt schon verteilen (wie? Eltern wohnen ja noch in einer Wohnung, Nießbrauch?)
- Testamentarisch verteilen.

Schenkung hat den Charme, dass da JETZT verteilt wird zum aktuellen Stand.
Die schon ausbezahlten Beträge für K1-K3 können dann auch gleich berücksichtigt werden (120 k€ haben ja heute einen anderen Wert als in 10 Jahren). Den JETZIGEN Wert des Hauses kann man berücksichtigen. Nießbrauch einer Wohnung für die Eltern ist ganz praktisch, dann können sie drin wohnen oder die Wohnung kann vermietet werden (zugunsten der Eltern) falls sie irgendwann in einem Pflegeheim sind.

Bei der testamentarischen Verteilung sehe ich halt das Problem wie die bereits (unter Umständen vor Jahrzehnten) ausgezahlten Beträge von ~ 120 k€ da berücksichtigt werden und wie die Eigenleistung und Modernisierungskosten von K4 mit einbezogen werden.

Je nach Wert des Hauses könnte das auch zugunsten der ein oder anderen Lösung sprechen.
hausmann
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von hausmann »

Hallo Kameraden,

sorry das die Antworten hier so spärlich kommen, bin immer dazwischen schwer am grübeln.

Das Thema treibt mich schon einige Jahre um, bisher halt immer wieder auf Eis gelegt.
Aber nun mit der Inflation sollten nun wenigstens mal die Gespräche starten ob überhaupt was in die Richtung denkbar wäre.

Ansonsten wäre die einzige alternative nach was anderem zu suchen und darin das Eigenkapital zu binden.

Wert schätze ich auf 1,0€ Millionen +- 200K€ (wohl eher +), also kein Pappenstiel.


Rein gefühlsmäßig könnte es doch auch Sinn machen das Haus zu kaufen und das mit einer Schenkung zu kombinieren?
Die beste Lösung wäre am Ende, dass es jetzt zeitnah vollzogen und fix ist, wer weiß was in ein paar Jahren ist.
Am Ende sollte es für alle Kinder und Eltern in Ordnung sein.

Mal sehen, erstmal anfangen ist jetzt die Divise.

Schönen Sonntag.
Jannyboy
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von Jannyboy »

Warum nicht das Gebäude in eine Immo-Verwaltungs GmbH stecken?
Und dann die Erben mit als Gesellschafter aufnehmen? Und das ganze über den Gesellschaftsvertrag regeln?

Nur so als Gedanke.
Und nebenbei Firmenvermögen sind steuerlich sehr gut gestellt.

Grüße Jan
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RMK
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von RMK »

für Schenkungen, Vererbungen usw. ist jetzt leider ein bisl der Zug abgefahren, weil 2023 alles deutlichst (!) teurer
wird (Schenkungs/Erbschaftssteuer) und trotz Inflation die Freibeträge gleich geblieben sind...

das heisst wenn Du die Hütte geschenkt bekommst musst Du *zusätzlich* zur Geschwisterauszahlung auch noch
ordentlich mehr Schenkungssteuer löhnen.
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Sunset
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Re: Mehrfamilienhaus erben?

Beitrag von Sunset »

Jannik hat es auch schon gesagt, das folgende sollte man mal mit einem Steuerberater besprechen, wäre evtl. eine mögliche Alternative:

Die Eltern gründen eine Firma, Zweck der Firma ist Erwerb und Verkauf sowie Vermietung von Wohnungen und Häusern.
Das Kapital der Firma ist das eigene Haus.

Nach 10 Jahren, in denen die Firma das Haus an die Eltern vermietet, ist ein Gewinn aus dem Verkauf des Hauses steuerfrei.

Vielleicht könnten die Kinder ja auch beizeiten Anteile an der Firma bekommen, auch das sollte alle 10 Jahre zu gewissen Teilen steuerfrei möglich sein.

Wichtig ist, wie schon gesagt wurde, sachkundige Beratung, wie man so etwas am besten gestaltet.

Das Modell bietet auch weitere Möglichkeiten, so könnte vielleicht auch die Mutter, die zu Hause bleibt und nicht arbeiten geht, für die Firma arbeiten und die Verwaltung übernehmen, das ist z.B. gut für die eigene spätere Rente.
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